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MedienmitteilungVeröffentlicht am 20. August 2025

Bundesrat evaluiert den Einsatz von elektronischen Fussfesseln

Bern, 20.08.2025 — Seit 2018 können Straftäterinnen und Straftäter, die zu einer unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt wurden, ihre Strafe schweizweit alternativ mittels einer Fussfessel absolvieren. Der Bundesrat hat die Praxiserfahrungen der ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes evaluiert. In seinem Bericht vom 20. August 2025 kommt er zum Schluss, dass sich die Anwendung der elektronischen Überwachung bewährt hat.