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Leistungsauftrag

Das Koordinationsorgan für Geoinformation beim Bund GKG ist gemäss GeoIV Art. 48 administrativ dem Bundesamt für Landestopografie zugeordnet und verfügt über eine eigene, zu swisstopo gehörende Geschäftsstelle KOGIS. Im Auftrag der GKG stellt KOGIS Koordination, Betrieb und Weiterentwicklung der Bundes Geodaten-Infrastruktur BGDI sicher.

Eine Geodaten-Infrastruktur ermöglicht den Anwendern den direkten Zugriff auf Geoinformationen und Geodienste verschiedener Anbieter. Es handelt sich dabei um ein System von (politischen) Massnahmen, institutionellen Einrichtungen, Technologien, Daten und Personen. Das System ermöglicht Anwendern den Austausch und die effiziente Nutzung geografischer Informationen.

Geodaten-Infrastrukturen gibt es auf verschiedenen Ebenen. Auch Gemeinden, Städte und Kantone können solche Systeme aufbauen.

Geoinformationsgesetz GeoIG

Das Geoinformationsgesetz GeoIG trat am 1. Juli 2008 in Kraft. Es ist als Rechtsgrundlage die Basis aller Aktivitäten im Bereich der Information, des Austauschs und der Nutzung von Geobasisdaten des Bundesrechts. «Dieses Gesetz bezweckt, dass Geodaten über das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Wissenschaft für eine breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, rasch, einfach, in der erforderlichen Qualität und zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen.» (GeoIG Art. 1)

Die Daten von Luftbildern, Karten, Plänen sowie weitere raumbezogene Daten werden in guter Qualität und zu angemessenen Kosten verfügbar sein - gedruckt, im Internet oder auf Mobilgeräten. Angestrebt werden einheitliche Standards, sowohl bei der Erhebung wie auch bei der Modellierung und Archivierung der Daten und Metadaten.

Das Koordinationsorgan GKG ist gegenüber Bundesstellen weisungsberechtigt (GeoIV Art. 48 Abs. 3) und hat folgende Aufgaben (GeoIV Art. 48 Abs. 2):

  • Koordination der Tätigkeiten der Bundesverwaltung;
  • Entwicklung von Strategien des Bundes;
  • Mitwirkung bei der Entwicklung von technischen Normen;
  • Betrieb eines Kompetenzzentrums;
  • Beratung von kantonalen Stellen.

Geodaten-Informationssysteme Schweiz und Europa

  • Die Bundes-Geodaten-Infrastruktur BGDI betrifft die Geoinformationen der Bundesverwaltung (geo.admin.ch).
  • Die Nationale Geodaten-Infrastruktur NGDI bezieht sowohl öffentliche wie auch private Organisationen mit ein.
  • Auf europäischer Ebene stehen mit INSPIRE entsprechende Systeme zur Verfügung.
  • Auf kantonaler und Gemeinde-Ebene stehen ebenfalls Geodaten- Infrastrukturen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Strategie und Umsetzung

Der Bundesrat und die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz BPUK haben am 11.12.2020 resp. 17.09.2020 die «Strategie Geoinformation Schweiz» verabschiedet. Darin legen sie dar, wie sie aktuelle, verlässliche Geoinformationen vernetzen und für alle einfach zugänglich machen wollen.

Bundes Geodaten-Infrastruktur

Der Aufbau der Bundes Geodaten-Infrastruktur (BGDI) betrifft denjenigen Teil der Nationalen Geodaten-Infrastruktur (NGDI), der sich innerhalb der Bundesverwaltung abspielt und das eigentliche Aufgabengebiet der beiden KOGIS-Prozesse «Geoinformation Koordination und Steuerung» und «Geodateninfrastrukturen (GDI) Entwicklung und Betrieb» abdeckt.

INSPIRE

INSPIRE ist der Name einer Richtlinie der EU zum Aufbau einer Europäischen Geodateninfrastruktur. Ziel dieser Infrastruktur ist die Unterstützung der Europäischen Umweltpolitik.

Zweckgebundene NGDI-Mittel

Durch die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sollen die Kohärenz, die Effektivität und die Effizienz in der Wertschöpfung der vorhandenen Geodaten erhöht werden. Mit den «Zweckgebundenen NGDI-Mitteln» stehen Finanzmittel für entsprechende Vorhaben und Projekte zur Verfügung.