Zeitplan: Weisung zur Einführung der Minimalen Geodatenmodelle
Sie finden hier alle Dokumente vom Entwurf für die Stellungnahme bei den Kantonen bis zur definitiven Fassung des Zeitplans als Weisung für die Bundesstellen. Dieser Zeitplan für die Einführung der «minimalen Geodatenmodelle» basiert auf der Sammlung der Geobasisdatensätze des Bundesrechts.
Zeitplan als Weisung für die Einführung der Minimalen Geodatenmodelle
Zeitplan als Weisung für die Einführung der Minimalen Geodatenmodelle
Weisung für die Bundesstellen gemäss Art. 48 Abs. 3 GeoIV (Nachführungsstand: 01.01.2025). Diese Weisung wird im gleichen Rhythmus nachgeführt wie die GeoIV, ist also weniger aktuell als die «Sammlung der Geobasisdatensätze des Bundesrechts».
Zeitplan für die Einführung der minimalen Geodatenmodelle
Bestandteil der Weisung als Excel-Liste (Nachführungsstand: 01.01.2025).

