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Fragen zur Harmonisierung

Einführung

Geodaten, Geometadaten und Geodienste können viel leichter genutzt und vernetzt werden, wenn sie klar beschrieben und ihre Struktur und Qualität eindeutig definiert sind. Gemäss Art. 4 GeoIG (SR 510.62) zur Harmonisierung gilt: «Die qualitativen und technischen Anforderungen an Geodaten und Geometadaten sind so festzulegen, dass ein einfacher Austausch und eine breite Nutzung möglich sind. International und national anerkannte Normen für Geodaten und Geometadaten sind in den Ausführungsvorschriften des Geoinformationsrechts soweit möglich und fachlich sinnvoll zu berücksichtigen.
“Die Forderung nach „breiter Nutzung» erklärt sich aus der Tatsache, dass es einerseits möglich sein muss, die Geobasisdaten innerhalb einer gegebenen administrativen Region problemlos miteinander oder mit weiteren Daten zu kombinieren und dass andererseits spezifische Geobasisdaten bereichs- oder themenbezogen über administrative Grenzen hinweg zusammengefügt werden können müssen. Wesentliche Grundlagen für diese Formen der Integration von Geobasisdaten sind z.B. harmonisierte Geobasisdatenmodelle, Darstellungsmodelle und Metadaten sowie standardisierte Dienste für Geobasisdaten und für Geometadaten.

Inhaltliche Aspekte

Organisatorische Aspekte

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