Fragen zu Geodiensten
Einführung
Geodienste bilden ein entscheidendes Element für die NGDI. Sie erlauben die Vernetzung und Nutzung von Geodaten, welche physisch dezentral erhoben, verwaltet und nachgeführt werden. Zur einfacheren Nutzung von Geobasisdaten des Bundesrechts sollten diese Geodienste in leicht zugängliche und wieder verwendbare Basisdienste integriert werden. Als Beispiele für Geodienste sei die Suche nach einer Adresse auf Karten oder Plänen oder nach dem kürzesten Weg zwischen zwei Adressen genannt.
Inhaltliche Aspekte
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Geodienste sind gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. j GeoIG (SR 510.62): «vernetzbare Anwendungen, welche die Nutzung von elektronischen Dienstleistungen vereinfachen und Daten in strukturierter Form zugänglich machen».
Geodienste sind Webdienste mit Geodaten. Unter Webdiensten bzw. Webservices werden generell Dienstleistungen verstanden, die mit Hilfe der Internet-Technologie erbracht werden. Geodienste bilden ein entscheidendes Element für die NGDI. Sie erlauben die Vernetzung und Nutzung von Geodaten, welche physisch dezentral erhoben, verwaltet und nachgeführt werden. Zur einfacheren Nutzung von Geobasisdaten sollten diese Geodienste in leicht zugängliche und wieder verwendbare Basisdienste integriert werden. Als Beispiele für Geodienste sei die Suche nach einer Adresse auf Karten oder Plänen oder nach dem kürzesten Weg zwischen zwei Adressen genannt.
In Art. 7 GeoIV-swisstopo (SR 510.620.1) sind die Mindestanforderungen an Geodienste festgelegt. -
Ein Suchdienst ist gemäss Art. 2 Bst. h GeoIV (SR 510.620) ein: «Internetdienst, mit dem nach Geodiensten und, auf der Grundlage entsprechender Geometadaten, nach Geodatensätzen gesucht werden kann.»
Durch Spezifikation von Stichwörtern wird ein Suchdienst angestossen, der die entsprechenden Geodaten oder Geodienste bzw. deren Metadaten sucht und die Ergebnisse anzeigt. -
Ein Darstellungsdienst ist gemäss Art. 2 Bst. i GeoIV (SR 510.620) ein: «Internetdienst, mit dem darstellbare Geodatensätze angezeigt, vergrössert, verkleinert und verschoben, Daten überlagert und die für die Daten relevanten Inhalte von Geometadaten angezeigt werden können und der ein Navigieren in den Geodaten ermöglicht.»
Der Darstellungsdienst stellt eine Anfrage an einen Server, um georeferenzierte Bilder zu erhalten. In der Anfrage werden der Bezug zum Bezugsrahmen (z.B. Koordinaten im Koordinatensystem), die räumliche Begrenzung (z.B. der Kartenausschnitt) und die Themenlayer definiert. -
Ein Download-Dienst ist gemäss Art. 2 Bst. j GeoIV (SR 510.620) ein: «Internetdienst, der das Herunterladen von Kopien vollständiger Geodatensätze oder von Teilen davon und, wenn durchführbar, den direkten Zugriff darauf ermöglicht.»
Ein Download-Dienst ist ein Dienst, der erlaubt, Daten(-bestände) oder Metadaten(-bestände) von einem Portal herunter zu laden. -
Ein Transformationsdienst ist gemäss Art. 2 Bst. k GeoIV (SR 510.620) ein: «Internetdienst zur Umwandlung von Geodatensätzen.»
Ein Datentransformations-Dienst ist ein Dienst, der Quelldaten in Zieldaten transformiert. Die Transformationen können einfache Koordinatentransformationen, aber auch komplexe Rechenoperationen oder strukturelle Operationen (so genannte Schematransformationen) sein.
Organisatorische Aspekte
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Grundsätzlich müssen alle Geobasisdaten des Bundesrechts die im Anhang 1 GeoIV (SR 510.620) mit Zugangsberechtigungsstufe A gemäss Art. 22 GeoIV bezeichnet sind, in der Form eines Darstellungsdienstes im Internet zugänglich gemacht werden (Art. 34 Abs. 1 Bst. a GeoIV). Diejenigen, die in der Spalte Download-Dienst ein «X» aufweisen, müssen als Download-Dienst angeboten (Art. 34 Abs. 1 Bst. b GeoIV) und die Geometadaten der Geobasisdaten müssen durch Suchdienste zugänglich gemacht werden (Art. 35 Abs. 1 GeoIV).
Zu diesem Mindestbestand gehören auch noch folgende sachbereichsübergreifende Geodienste:- Vernetzter Suchdienst für die Geometadaten aller Geobasisdaten (Art. 36 Bst. a GeoIV)
- Vernetzter Suchdienst für Geodienste (Art. 36 Bst. b GeoIV)
- Dienst für die Transformation zwischen den amtlichen Bezugsrahmen (Art. 36 Bst. c GeoIV)
- Dienst für die Transformation zwischen den amtlichen Bezugssystemen und -rahmen und anderen geodätischen Bezugssystemen und -rahmen (Art. 36 Bst. d GeoIV)
- Vernetzter Zugang zu den Geobasisdaten (Art. 36 Bst. e GeoIV).