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Fragen zu Geobasisdaten des Bundesrechts

Einführung

Das GeoIG (SR 510.62) und die zugehörigen Ausführungsverordnungen gelten insbesondere für Geobasisdaten des Bundesrechts. Damit bildet der Begriff der Geobasisdaten des Bundesrechts ein zentrales Element des neuen Geoinformationsrechts. Die Abgrenzung der Geobasisdaten des Bundesrechts von den übrigen Geodaten erfolgt über den Rechtsbezug. Eine Zusammenstellung der Geobasisdaten des Bundesrechts ist im Geobasisdatenkatalog (Anhang 1 GeoIV, SR 510.620) enthalten, der die rechtliche Sicht auf die Geobasisdaten des Bundesrechts widerspiegelt. Die konkrete Umsetzung des Harmonisierungsauftrags des GeoIG und seiner Ausführungsverordnungen findet jedoch nicht auf der Ebene der juristisch bedingten Einträge im Geobasisdatenkatalog, sondern auf der Ebene der durch diese Einträge betroffenen konkreten physischen Geobasisdatensätze statt. Diese physischen Geobasisdatensätze sind als Sammlung der Geobasisdatensätze des Bundesrechts im Zeitplan für die Einführung der «Minimalen Geodatenmodelle» enthalten die als Weisung für die Bundesstellen vom Koordinationsorgan für Geoinformation des Bundes (GKG) am 26. August 2009 erlassen worden ist.

Inhaltliche Aspekte

Organisatorische Aspekte

Rechtliche Aspekte

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