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Fragen zu Gebühren

Einführung

Für den Zugang und die Nutzung, das heisst für die Geobasisdaten selbst und die Geodienste, welche die Nutzung ermöglichen, können Gebühren erhoben werden. Der Bundesrat regelt die Gebühren für die Geobasisdaten und Geodienste des Bundes. Die Kantone können ihrerseits die Gebühren für die Geobasisdaten und Geodienste der Kantone regeln.Die Tarifierungs- und Vertriebsstrategie des Bundes im Bereich der Geodaten sieht gemäss Umsetzungskonzept zur Strategie für Geoinformation beim Bund vor, dass der Bezug von Geobasisdaten entweder zu Grenzkosten oder kostenlos erfolgen kann. Auf Bundesebene stehen der Umsetzung dieser Strategie die Auflagen der Schuldenbremse entgegen. Der Bundesrat verlangt eine haushaltsneutrale Umsetzung.

Inhaltliche Aspekte

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