Wo befinden sich die Gefahrenzonen der Schiessplätze der Schweizer Armee?
Die Schweizer Armee bemüht sich, wo immer möglich ihre Waffenplätze für eine zivile Nutzung zugänglich zu machen. An erster Stelle steht aber die Nutzung durch die Truppe. Waffen- und Schiessplätze gelten grundsätzlich als Sperrgebiete, jegliches Betreten und Befahren ist verboten.

Es werden die Gefahrenzonen der publizierten Schiessplätze der Schweizer Armee dargestellt. Für jeden dieser Schiessplätze wird die Einsicht auf die veröffentlichten Schiessanzeigen ermöglicht. Die Schiessanzeigen enthalten die erwartete Belegungen (Schiesstage und Schiesszeiten) und weitere Hinweise bezüglich der v (z.B. besondere Absperrungen, eingesetzte Waffen, v bei Einsatz von Bogenschusswaffen).
Link auf die Karte: map.geo.admin.ch
