Datensatz 01.06.2022
Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung (BAFU).
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Seit 1850 sind rund 90% der Auenflächen verschwunden. Grund dafür sind Flussverbauungen und eine intensive Landnutzung. Die Fliessgewässerauen der tieferen Lagen haben am meisten Verluste erlitten.
Auf der Grundlage des Natur- und Heimatschutzgesetzes wurde 1992 die Auenverordnung und damit das Bundesinventar der Auen von nationaler Bedeutung in Kraft gesetzt. Dieses bezweckt den Schutz und die Aufwertung der wertvollsten Auen der Schweiz.
Im Aueninventar werden fünf Auentypen unterschieden: Gletschervorfelder, alpine Schwemmebenen, Fliessgewässer-Auen, Deltas und Seeufer. Seit der Revision von 2017 umfasst das Inventar 326 Objekte. Ein neuer Anhang 2 der Auenverordnung listet weitere 27 nicht definitiv bereinigte Objekte auf. Diese sind vorsorglich geschützt.
Der rechtverbindliche Massstab für die Lage des Schutzobjektes ist derjenige im Objektblatt. Die Festlegung des genauen Grenzverlaufs erfolgt durch die Kantone.
Weitere Informationen zum Thema Auen: Auen (admin.ch)