Bundesrat regelt Finanzierung der amtlichen Vermessung neu
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 eine Änderung der Verordnung über die amtliche Vermessung gutgeheissen. Damit wird die Finanzierung der amtlichen Vermessung neu geregelt. Diese Anpassung wurde notwendig, weil das Parlament 2021 die Finanzierungsgrundlagen im Geoinformationsgesetz angepasst hat. Eine weitere Verordnungsänderung ermöglicht die Durchführung von Pilotprojekten. Die Anpassungen von Gesetz und Verordnung treten am 1. Januar 2023 in Kraft.