Bundes Geodaten-Infrastruktur
Der Aufbau der Bundes Geodaten-Infrastruktur (BGDI) betrifft denjenigen Teil der Nationalen Geodaten-Infrastruktur (NGDI), der sich innerhalb der Bundesverwaltung abspielt und das eigentliche Aufgabengebiet der beiden KOGIS-Prozesse «Geoinformation Koordination und Steuerung» und «Geodateninfrastrukturen (GDI) Entwicklung und Betrieb» abdeckt.
Massnahmenfelder der BGDI

Die BGDI gliedert sich analog der NGDI in folgende neun Massnahmenfelder
- 1. Kontaktnetz Bund
Beraten der Bundesstellen im gesamten Geoinformationsbereich, koordinieren und begleiten von GIS-Projekten, betreiben des GKG-Sekretariats, betreuen von Infogruppen - 2. Geobasisdaten
Erarbeiten des Katalogs der Geobasisdaten des Bundesrecht:
Katalog der Geobasisdaten im Anhang der Geoinformationsverordnung - 3. Metainformationen
Zur Verfügung stellen der Applikation geocat.ch für die Suche und Erfassung von Metadaten und pflegen des dazu gehörenden Datenmodells GM03
Metadaten-Applikation geocat.ch - 4. Grundlegende Geodienste
Zur Verfügung stellen von vernetzbaren Anwendungen, welche die Nutzung von elektronischen Dienstleistungen im Bereich von Geodaten vereinfachen und via Internet zugänglich machen
Geodienste - 5. Technische Infrastruktur
Schaffen eines verteilten Netzwerkes von Datenbanken - verknüpft über gemeinsame Standards und Protokolle - stellt die Kompatibilität und Interoperabilität der Daten und Dienste sicher - 6. Aus- und Weiterbildung / Forschung
Anbieten von Kursen für alle Angestellten der öffentlichen Verwaltung im Bereich Geoinformation, unterstützen von konkreten Forschungsprojekten an diversen Fachhochschulen und den eidgenössischen technischen Hochschulen - 7. Richtlinien und Standards
Erarbeiten von Geo-Standards im gesamten Geoinformationsbereich auf nationaler und internationaler Ebene und zur Verfügung stellen von Werkzeugen und Hilfsmitteln für die Anwendung dieser Standards
Modellierungssprache INTERLIS - 8. Rechtliche Grundlagen
Schaffen eines Geoinformationsgesetzes und dessen Verordnungen
Geoinformationsgesetz GeoIG - 9. Tarifierungsstrategie
Vereinheitlichen und vereinfachen der heute innerhalb der Bundesverwaltung sehr heterogenen Tarif- und Vertriebsbestimmungen