News 11.05.2012
11.05.2012 | www.geo.admin.chAufgrund der Revision des Anhangs 1 der Geoinformationsverordnung GeoIV (SR 510.620) hat der Zeitplan für die Einführung der minimalen Geodatenmodelle (Weisung für die Bundesstellen gemäss Art. 48 Abs. 3 GeoIV) ebenfalls angepasst werden müssen. Neue Datensätze: 53.2, 54.2, 98.2, 179.1 bis 194.1; aus der GeoIV gelöschte Datensätze sind mit "Aufgehoben" markiert; Datensatz 82.1 ist neu 193.1.
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