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News 11.05.2012

11.05.2012 | www.geo.admin.ch

Aufgrund der Revision des Anhangs 1 der Geoinformationsverordnung GeoIV (SR 510.620) hat der Zeitplan für die Einführung der minimalen Geodatenmodelle (Weisung für die Bundesstellen gemäss Art. 48 Abs. 3 GeoIV) ebenfalls angepasst werden müssen. Neue Datensätze: 53.2, 54.2, 98.2, 179.1 bis 194.1; aus der GeoIV gelöschte Datensätze sind mit  "Aufgehoben" markiert; Datensatz 82.1 ist neu 193.1.

Kontakt: geo.admin.ch
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