News 20.10.2010
20.10.2010 | www.geo.admin.chAufgrund von Anpassungen am Anhang 1 der Geoinformationsverordnung GeoIV (SR 510.620) hat der Zeitplan für die Einführung der minimalen Geodatenmodelle (Weisung für die Bundesstellen gemäss Art. 48 Abs. 3 GeoIV) ebenfalls angepasst werden müssen. Gleichzeitig sind einige Bezeichnungen der Geobasisdatensätze ergänzt bzw. präzisiert worden.
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