News 14.07.2010
14.07.2010 | www.geo.admin.chAufgrund einer neuen Verordnung hat der Zeitplan für die Einführung der minimalen Geodatenmodelle (Weisung für die Bundesstellen gemäss Art. 48 Abs. 3 GeoIV) eine kleinere redaktionelle Änderung erfahren. Gleichzeitig sind einige Bezeichnungen der Geobasisdatensätze präzisiert worden
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